SSO Tarif (Dentotar)

Wir verwenden stets den revidierten Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen (Dentotar; in Kraft getreten: 1. Januar 2018). Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (KVG) sind von der Tarifrevision noch nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif (1994).

Seit Juli 2004 schreibt das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) vor, dass Zahnärzte ihren Taxpunktwert offen aufzeigen müssen. Dieser Anforderung kommt unsere Praxis seit der Gründung (Juli 1996) bereits nach, denn Transparenz ist uns wichtig. Über die Behandlungen und Ihre Kosten informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und erstellen Ihnen auf Wunsch einen detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag.

Bei Fragen oder Unklarheiten bitten wir Sie, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.

Ihr Dental-Team Di Rocco

  • TAXPUNKTWERT
  • ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Wir verrechnen unsere Leistungen zu folgendem Taxpunktwert:

  • Zahnärztliche Behandlungen: CHF 1.10
  • Dentalhygiene: CHF 1.05
  • Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr : CHF 1.00
  • Sozialtarif / Ergänzungsleistung: CHF 1.00

(stand Dezember 2022)

Ist eine Behandlung abgeschlossen, erhalten Sie innert zwei Wochen die Rechnung für unser Honorar. In der Regel erfolgt die Honorarforderung über die Dentakont AG, Wohlen. Falls Sie Fragen zu der erhaltenen Rechnung haben, bitten wir Sie um eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Dentakont AG (056 622 98 00, www.dentakont.ch) oder Sie nehmen direkt mit uns Kontakt auf.

Wir bitten Sie den Rechnungsbetrag rein netto innert 30 Tagen zu bezahlen.

Wir betrachten Sie als Partner unseres Praxisteams und versuchen Ihnen eine optimale Betreuung zu bieten. Demnach dürfen wir auch erwarten, dass unsere Leistungen nach Behandlungsschluss finanziell honoriert werden. Entgeht es Ihnen unter Umständen, die Rechnung termingemäss zu bezahlen, so erlauben wir uns eine Erinnerung mittels einer Mahnung. Erhalten wir auch danach noch keine Zahlung, geben wir konsequenterweise die Rechnungsdaten an ein Inkassobüro weiter und brechen weitere Behandlungen ab.

Bitte beachten Sie aber, dass wir gerne Hand zu ausserordentlichen Zahlungsbedingungen bieten. Zu Behandlungsbeginn werden sie mündlich oder schriftlich über die voraussichtlichen Kosten orientiert, und wir diskutieren mit Ihnen Alternativlösungen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns über Probleme, die Ihnen durch diese Kosten entstehen könnten, vorgängig orientieren. Eine von Ihnen gewünschte Ratenzahlung kann zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden.

In Fällen, in denen wir im Rahmen der Behandlung Drittleistungen (z.B Kosten für zahntechnische Arbeiten) beanspruchen werden, erlauben wir uns, vor Behandlungsbeginn von Ihnen eine Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung muss mindestens unsere Auslagen decken. Bei längerer Behandlungsdauer gestatten wir uns regelmässige Zwischenrechnungen zu erstellen.

Es ist für uns zudem sehr wichtig, dass Sie uns vor Behandlungsbeginn über eine eventuelle Unterstützung durch Versicherungen, das Sozialamt oder andere Garanten (z.B. Ergänzungsleistungen AHV/IV) orientieren. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit der Sie betreuenden Person auf und beantragen eine Kostengutsprache. Erst wenn diese Kostengutsprache erfolgt, kann die Behandlung begonnen werden.

Wir akzeptieren auch:

  • Barzahlung und Twint (5% Skonto)
  • EC- / Maestro-Karte (kein Skonto möglich)
  • VISA (kein Skonto möglich)
  • Mastercard (kein Skonto möglich)